Quartiersmanagemant HafenCity

Quartiesmanagement HafenCity e.V. FAQ

Der Verein engagiert sich für den Stadtteil und stellt die Menschen in der HafenCity und ihre quartiersbezogenen Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Alle Eigentümer:innen, Bewohner:innen, Gewerbetreibenden, Arbeitnehmenden und jene, die sich vor Ort bereits in Initiativen einbringen oder dies künftig tun möchten, sind eingeladen, daran mitzuwirken. Ziel ist es, die Nachbarschaft und den Zusammenhalt der vielfältigen Interessengruppen in der HafenCity zu stärken. Impulse und Anregungen aus dem Stadtteil fließen in das Handeln des Quartiersmanagements HafenCity e. V. mit ein und ermöglichen die Umsetzung gemeinsamer Ideen im Quartier. Die HafenCity ist Treffpunkt für alle und lebt von ehrenamtlicher Initiative und freiwilligem Engagement.

Das Aufgabenspektrum des Quartiersmanagements HafenCity e. V. ist breit gefächert. Es konzentriert sich auf drei wesentliche Handlungsfelder:

  1. Kommunikation und Vernetzung: Der Verein fördert Maßnahmen, die unter anderem dem sozialen Zusammenhalt und dem kulturellen Austausch dienen. Für die unterschiedlichen Interessengruppen im Stadtteil bietet er zudem eine Informations- und Kommunikationsplattform. Die Kooperation mit (nachbarschaftlichen) Initiativen aus dem nahen Umfeld ist ein weiteres Anliegen in der Vereinsarbeit.

  2. Infrastruktur und Mobilität: Der Verein kümmert sich ferner um das Management von Gemeinschafseinrichtungen im Gebiet der HafenCity wie der Gemeinschaftshäuser. Darüber hinaus können die Vereinsmitglieder unter anderem nachbarschaftliche Mobilitätskonzepte, z. B. Nachbarschaftstickets oder CarSharing initiieren.

  3. Soziokulturelles Miteinander: Der Verein organisiert (kulturelle) Veranstaltungen im Stadtteil und fördert urbane Strukturen, z. B. durch Gemeinschaftsaktionen von Gewerbetreibenden oder Bewohner:innen.

Neben diesen drei Aufgabenfeldern gehören auch die Einwerbung von Finanz- und Sachmitteln, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge sowie die allgemeine Organisation und Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeit im Verein zum Tätigkeitsbereich dazu.

Nein, Aufgaben des öffentlichen Gemeinwesens erfüllt der Quartiersmanagement HafenCity e. V. nicht. Weitere Themenfelder sind ebenfalls explizit von der Tätigkeit des Vereins ausgeschlossen.

  • Der Verein:

    1. bietet keinen Ersatz für hoheitliche Aufgaben Dritter (u.a. Bezirk Hamburg-Mitte)

    2. agiert nicht im Sinne der (wirtschaftlichen) Bevorteilung Einzelner

    3. greift nicht in die Arbeit anderer privater Initiativen ein

    4. setzt keinerlei Themen (z. B. Veranstaltungen) auf privaten Flächen um

    5. ist

      nicht politisch oder in anderer weltanschaulicher Sicht tätig

Der Antrag für eine Mitgliedschaft im Quartiersmanagement HafenCity e. V. steht auf der Website www.unsere-hafencity.com zur Verfügung und kann ganz einfach online ausgefüllt werden. Voraussichtlich bis zum Frühjahr 2024 liegen Antragsformulare zudem am Empfang der HafenCity Hamburg GmbH in der Osakaallee 11 aus. Vollständig ausgefüllte Exemplare können hier auch in den Briefkasten eingeworfen werden. Alle Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Mitglieder ihre Aufnahmebestätigung per E-Mail oder postalisch.

Mitglied kann werden, wer einer der Interessengruppen angehört, die in der Satzung des Vereins benannt sind

  1. Eigentümer:innen von Grundbesitz bzw. Erbbauberechtigte in dem Gebiet der HafenCity mit nutzflächenbezogen überwiegend gewerblicher Nutzung (zur gewerblichen Nutzung gehört u.a. Büronutzung/Ladengeschäft/kommerzielle Nutzung/Freizeit) („Interessengruppe Eigentum Gewerbe“)

  2. Eigentümer:innen von Grundbesitz bzw. Erbbauberechtigte in dem Gebiet der HafenCity mit nutzflächenbezogen überwiegend Wohnnutzung („Interessengruppe Eigentum Wohnen“)

  3. Mieter:innen von gewerblichen Flächen in dem Gebiet der HafenCity mit nicht publikumsbezogener Nutzung („Interessengruppe Gewerbenutzung“)

  4. Mieter:innen von gewerblichen Flächen in dem Gebiet der HafenCity mit publikumsbezogener Nutzung („Interessengruppe Publikumsnutzung“)

  5. Mieter:innen von Wohnraum in dem Gebiet der HafenCity („Interessengruppe Wohnraummieter“)

  6. Einrichtungen und Initiativen im Bereich Soziales, Kultur und Bildung („Interessengruppe Soziales, Kultur und Bildung“)

  7. Einrichtungen und Initiativen mit Wirkungsschwerpunkt im Gebiet der HafenCity, soweit diese nicht unter Ziffer 6 fallen („Interessengruppe Stadtteilbezogene Einrichtungen“)

  8. Dritte mit dauerhaftem Interesse an der Förderung des Quartiers HafenCity („Interessengruppe Dritte“), soweit diese nicht unter Ziffer 6 oder 7 fallen

Der Verein setzt auf Zusammenarbeit: Der Quartiersmanagement HafenCity e. V. will die stadtteilbezogenen Einrichtungen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Daher sind Initiativen und auch Mitglieder bereits bestehender Netzwerke oder Vereine herzlich willkommen und eingeladen, die HafenCity gemeinsam noch lebenswerter zu machen.

Ein Arbeitskreis beschäftigt sich mit einem konkreten Handlungsfeld und sammelt Impulse und Meinungen zu diesem bestimmten Thema. Im Fokus stehen dabei die drei Handlungsfelder „Kommunikation und Vernetzung“, „Infrastruktur und Mobilität“ sowie „Soziokulturelles Miteinander“. Die drei Arbeitskreise legen ihre Vorschläge dem Planungsausschuss vor. Sie werden bei der Erstellung des Programmplans berücksichtigt. Die Arbeitskreise wählen und entsenden auch die Mitglieder des Planungsausschusses.

Die Mitarbeit in den Arbeitskreisen ist nicht begrenzt: Alle Mitglieder können allen Arbeitskreisen beitreten.

Jeder Arbeitskreis wählt und entsendet zweijährlich für jeweils zwei Jahre bis zu sechs Mitglieder. Alle drei Arbeitskreise können also insgesamt bis zu 18 Mitglieder in den Planungsausschuss entsenden. Der Planungsausschuss hat die Aufgabe, inhaltliche Vorgaben für das Operative Quartiersmanagement in Gestalt eines jährlich aufzustellenden Programmplans zu machen. Die von den Arbeitskreisen entwickelten Anregungen sollen hier mit einfließen. Der Programmplan hat jeweils eine Laufzeit von 12 Monaten; die Umsetzung übernimmt das Operative Quartiersmanagement. Dabei sind die Vorgaben des Wirtschaftsplans einzuhalten.

Anfragen und Wünsche aus dem Stadtteil bringt der Quartiersmanagement HafenCity e. V. in die jeweils thematisch zuständigen Arbeitskreise ein.

Der Verein wurde von der HafenCity Hamburg GmbH konzipiert und dessen Gründung durch die Stadtentwicklungsgesellschaft ermöglicht. Dies hängt zunächst mit der Finanzierung des Vereins zusammen: Die HafenCity Hamburg GmbH schließt im Auftrag des Sondervermögens Stadt und Hafen die Grundstückskaufverträge bzw. Erbbaurechtsverträge in der HafenCity ab. In diesen ist auch der Beitritt der Eigentümer:innen und deren monetärer Beitrag zum Quartiersmanagement geregelt.

Mit Gründung des Vereins agiert das Quartiersmanagement HafenCity jedoch vollkommen unabhängig von der HafenCity Hamburg GmbH.

Für Mitglieder der Interessengruppe Eigentum Gewerbe und der Interessengruppe Eigentum Wohnen beträgt der Beitrag regulär je Quadratmeter anrechenbarer Geschossfläche und Jahr:

  • für Wohnungen: 1,03 €

  • für andere Nutzungen des jeweiligen Grundbesitzes: 1,48 €

Der Beitrag beträgt ermäßigt für Mitglieder von Wohnungs- und/oder Teileigentümergemeinschaften, deren Wohnungs- und/oder Teileigentümergemeinschaft bereits Mitglied ist:

  • pauschal 12 € / Jahr.

Mitglieder der Interessengruppe Gewerbenutzung, der Interessengruppe Publikumsnutzung, der Interessengruppe Soziales, Kultur und Bildung, der Interessengruppe Stadteilbezogene Einrichtungen und der Interessengruppe Dritte zahlen:

  • juristische Personen regulär 120 € / Jahr

  • natürliche Personen regulär 24 € / Jahr

  • ermäßigt für steuerlich gemeinnützige Einrichtungen pauschal 60 € / Jahr

Mitglieder der Interessengruppe Wohnraummieter zahlen:

  • pauschal 24 € / Jahr

  • ermäßigt für Mieter von öffentlich gefördertem Wohnraum pauschal 12 € / Jahr

Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 10,00 € pro Mahnung erhoben.

Wird eine Lastschrift schuldhaft vom Mitglied nicht eingelöst (z.B. wegen fehlender Deckung des bezogenen Kontos) oder vom Kontoinhaber widerrufen, so wird eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 10,00 € pro Rücklastschrift erhoben. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.

Die Beiträge sind im Voraus für das Geschäftsjahr des Vereins zu zahlen und werden jeweils zum 30.01. des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Alternativ können Zahlungen zum Ende eines Kalendervierteljahres auf Antrag vereinbart werden.

Tritt eine WEG dem Quartiersmanagement HafenCity e. V. bei, erfolgt die Abwicklung der Mitgliedsbeiträge für die gesamte Eigentümer:innengemeinschaft über die WEG. Dennoch können die Eigentümer:innen zusätzlich zu dem symbolischen Beitrag von 1€ im Monat in den Verein eintreten und sich direkt beteiligen.

Die Eröffnung der Gemeinschaftshäuser ist für Winter 2024 und Frühjahr 2025 geplant.